ELV Kartenzahlung weiter unter Beschuss der Datenschützer

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EC cash Kassen Terminal

EC cash Kassen-Terminal foto: buetts/flickr

Eine schier endlose Geschichte mit weitreichenden Folgen –  im Mai vergangenen Jahres hatte sie begonnen. Verbraucherzentralen und Datenschützer hatten das Elektronische Lastschrift Verfahren (ELV) unter die Lupe genommen. Es ging um die Formulierungen im “Kleingedruckten” der immer länger werdenden Bons: es sei fraglich, ob in der Situation an der Kasse eine gültige Einwilligung zustande komme, die die Weitergabe der Daten an Dritte erlaube, sprich die Übermittlung der Daten an Dienstleister wie Telecash und andere, die sie dann verabeiten und die Beträge im Auftrag der Händler einziehen.

Im Juni sah sich die REWE Groupgezwungen komplett auf das PIN-Verfahren bei der Kartenzahlung umzustellen. Hintergrund waren wie REWE damals schriebKundenreaktionen” und die Abstimmung mit der Landesdatenschutzbehörde NRW zu “jüngst aufgetretenen datenschutzrechtliche Detailfragen”. Nachdem in der Folge viele Händler die Formulierungen auf den Bons geändert hatten, schien Ruhe eingekehrt zu sein. Auch die REWE kehrte zum ELV mit Unterschrift zurück.

Jetzt berichtet die Lebensmittelzeitung (LZ), dass sich die Datenschutzbeauftragten der Länder bei einer Sitzung in der vergangenen Woche „nicht auf eine einheitliche Linie zum ELV Verfahren für Kartenzahlungen am POS einigen“ konnten. Somit drohten den Händlern und Netzbetreibern je nach Region unterschiedliche Regeln, schreibt die LZ weiter.

Die Bundesländer Bayern, Hessen und NRW seien dabei, Musterlösungen und -Texte auszuarbeiten. Doch auch diese böten reichlich Explosiv-Stoff:  zum Beispiel beim Speichern der Daten bei Rücklastschriften oder der Positiv-Listen zur Missbrauchsbekämpfung.

Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute, daß der Trend zur unbaren Zahlung weiter zunimmt. „144 Mrd. Euro wurden im Jahr 2010 über kartengestützte Zahlungsverfahren im Einzelhandel umgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung von rd. 7 Mrd. Euro. Damit entfallen – gemessen am Einzelhandelsumsatz im engeren Sinne (exkl. Kfz, Mineralöl, Apotheken, Versandhandel, aber inkl. Tankstellenshopumsätze) – aktuell 38,4 Prozent von 375 Mrd. Euro auf Kartenzahlungen“ heißt es in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Untersuchung. Das ec-Lastschriftverfahren kommt auf 12,3 Prozent aller Zahlungen oder 32 Prozent des Umsatzes, der im Handel mit Karten getätigt werde.

Muss sich der Handel jetzt auf jede Menge kurzfristiger Änderungen je nach Diskussionslage in dem jeweiligen Bundesland einrichten? Neben eher pragmatisch eingestellen Behörden wie in Bayern, Hessen und NRW gibt es auch Hardliner wie Schleswig-Holstein. Hier hatte der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht für 2011 festgestellt, es gebe „Hinweise, dass die Daten aus dem ELV für andere Zwecke als nur für die der Zahlungsabwicklung genutzt wurden“. Gleichzeitig forderte er, dass „sämtliche Verfahren der EC-Netzbetreiber auf den Prüfstand gehören“.

Die jetzt durch das uneinheitliche Votum der Datenschützer entstandene Unsicherheit dürfte die Weinhändler in besonderen Maße betreffen. Bereits im letzten Jahr vermuteten wir, dass im Weinhandel geschätzte 2/3 der Einkäufe über Karten abgerechnet werden. Wir wissen, dass es im Einzelfall sogar noch höhere Quoten gibt. Vollends zum Horror-Szenario wird das Ganze, wenn die Abschaffung des ELV Verfahrens, wie es von der EU bis 2014, spätestens 2016 vorgesehen ist,  Wirklichkeit werden sollte.

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