Social Media Transparenz – Wer steht hinter dem Autor?

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Abwarten und Tee trinken gilt nicht mehr foto:Richard Moross/flickr

Abwarten und Tee trinken gilt nicht mehr foto:Richard Moross/flickr

Heiße Sache“ – die Essen&Trinken Getränke-Fachfrau Renate Frank schreibt in der Juni Ausgabe des Magazins über Rooibos Tee. Für den Artikel ist sie nach Südafrika gefahren und hat dort den führenden Produzenten Rooibos Ltd. besucht. Auf der Seite 4 des Heftes sieht man Renate Frank auf einem Koffer mit ZA Aufkleber (für Zuid Africa) sitzen. Im Bildtext heißt es: „Auch den organsierte Gerda de Wet, Marketing Managerin für Europa bei der Rooibos Ltd., die sowieso die komplette Reise managte“.

Wenn hier nicht unfreiwillig Ross und Reiter genannt wurden, gebührt E&T ein großes Lob dafür. Das ist die Offenheit, die man sich wünscht, wenn an einer Berichterstattung oder an deren Zustandekommen Firmen oder Agenturen mitgewirkt oder sogar etwas bezahlt haben.

Warum wird unter einem Artikel nicht vermerkt, wenn er durch eine Pressereise entstand? Warum wird so selten vermerkt, wenn es Geschäftsbeziehungen zwischen einem Medienunternehmen und einem Objekt der Berichterstattung gibt? Thomas Knüwer, Indiskretion Ehrensache, Januar 2010

Für Print-Publikationen sollte die Kenntlichmachung kommerzieller Inhalte genauso zum Alltag gehören, wie die Trennung von Nachricht und Kommentar. Das ist für manche Sparte sicherlich nicht ganz unproblematisch:  Th. Knüwer weist auf die vielen freien Reise-Journalisten hin, die ohne Sponsoring gar nicht arbeiten könnten. Das es doch geht, macht der Schweizer Tagesanzeiger vor.

Schwierig wird es auf Twitter, Facebook, in Foren oder Blogs. Bei vielen Akteuren findet sich noch nicht einmal ein Impressum, geschweige denn der Hinweis, wem sie eventuell verpflichtet sind. Die Online PR-Branche diskutiert das Thema „Absenderklarheit“ bereits seit einiger Zeit recht kontrovers. Nach den aktuellen Fällen Deutsche Banh,   Süddeutsche APP/Trigame und der schon länger zurückliegenden Affäre coty/DKD sind die PRler darauf bedacht, ihr Revier sauberzuhalten.

In den USA gibt es zu offener und verdeckter PR gesetzliche Regelungen. Es hat auch bereits Urteile zum sogenannten Astroturfing mit hohen Geldstrafen gegeben.  Im April hat Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) einen Entwurf für eine Online-Richtlinie ins Netz gestellt, wohl auch um gesetzlichen Regelungen zuvor zu kommen. Das Internet hat vieles in der PR verändert: so machen heute nicht nur klassisch organsierte Agenturen PR, sondern auch Firmen selbst oder Einzelpersonen, die sich von einer Institution wie dem DRPR nichts vorschreiben lassen. Aber auch die will der PR-Rat erfassen und gegebenenfalls die Keule hervorholen.  Tapio Liller zitiert auf Open Source PR eine Äußerung des Rats-Vorsitzenden Richard Gaul “Wenn Blogger PR machen, begeben sie sich auf unser Spielfeld. Dann können wir sie bei Verstößen öffentlich mahnen. Die Naivität des Netzes darf nicht missbraucht werden.”

Social Media Marketing heißt das neue Zauber-Tool. Auch für die Wein-Branche. Bei einer Veranstaltung an der Hochschule in Heilbronn, die ich zusammen mit Karl-Hein Wenzlaff durchführte,  kamen spontan über 60 Teilnehmer.  Daß es Spielregeln geben muss, steht außer Frage. „Weil Blogs ein so persönliches Medium sind, ist Social Media Marketing so interessant für Unternehmen“ mein Ralf-Thomas Hillebrand in seinem blog-post Wo beginnt die Käuflichkeit? . Gleichzeitig weist er darauf hin, daß immer mehr Firmen Social Media Guidelines entwickeln.

Egal ob man sich auf die kommende Online-Richtline des DRPR beruft,  dem Kodex des Presserates verpflichtet fühlt oder seine eigenen Guidelines veröffentlicht: ein Hinweis, für wen man tätig ist oder mit wessen Unterstützung ein Artikel zustande kam, sollte auch für jeden Weinblogger zur Selbstverständlichkeit werden.

Übrigens: der Autor dieses Artikels ist Inhaber der Weinakademie Berlin und betreut in Deutschland den Wine and Spirit Education Trust (WSET) aus London