Die Zeiten für Lebensmittel-Betrüger und Weinpanscher sind härter geworden: sie dürfen jetzt öffentlich bekannt gemacht werden. Damit bekommt Verbraucherschutz eine neue Qualität, die für manchen Inhaber, Manager oder manche betroffene Firma schwerer wiegen dürfte, als eine Verurteilung oder Geldstrafe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt bestätigt, daß das Landratsamt Heilbronn die Daten zweier im September 2008 rechtskräftig verurteilter Weinbetrüger ins Internet stellen darf. Einzig die Telefon- und Telefaxnummern dürfen nicht genannt werden.
Das Gericht beruft sich in seinem Beschluss auf das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz. Die wegen der Falschdeklarierung von Tafelwein als Qualitätswein (insgesamt 105.000 Liter) Verurteilten, ein Winzer und ein Weinhändler aus dem Schwäbischen, wollten mit einem Eilantrag die Veröffentlichung ihrer Daten verhindern. Dazu stellte jetzt das Gericht in einer Pressemitteilung fest: “ Es „überwiege das schutzwürdige Interesse des Verbrauchers gegenüber den geltend gemachten Geschäftsinteressen der Antragsteller. Dem Verbraucher müsse nicht nur in zumutbarer Weise ermöglicht werden, festzustellen, ob er das Produkt noch konsumieren wolle, sondern die Bekanntgabe des Namens der betroffenen Betriebe solle ihm auch die Freiheit künftiger Kaufentscheidungen gewährleisten.“
Beim Nudelskandal in den 80er Jahren hatte die Namensnennung einiger Betriebe einen Riesen-Skandal verursacht. Aufgebrachte Verbraucher luden die Ware tonnenweise vor den Haustüren der Fabrikanten ab und bedrohten sie persönlich. Manch einer verbarrikadierte sich tagelang in seiner Villa oder ging im Ausland in Deckung. Der Nudelfabrikant Birkel mußte in der Folge seinen Betrieb verkaufen, um nicht in Konkurs zu geraten. Die Namensnennung geriet zu einem Politikum und der Gesetzgeber tat sich mit dem Thema in der Folge schwer.
Ex-Verbraucherministerin Renate Künast sagte 2008 in einem STERN Interview, der Fall Birkel und das Flüssig-Ei seien der zentrale Bremsklotz für die weitere Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Bundesrepublik gewesen. Der Name Birkel sei seither in den Landkreisen, den Bundesländern und bis ins Ministerium die Garantie dafür, dass in den Köpfen von Beamten die rote Warnleuchte angehe: Vorsicht Gefahr!
In einem Vergleich einigte sich Birkel später mit dem Land Baden-Württemberg auf eine Wiedergutmachung in zweistelliger Millionen-Höhe und der zuständige Regierungspräsident mußte seinen Hut nehmen. Zwanzig Jahre später ist nicht mehr ganz klar, ob Birkel wirklich so unschuldig war. Heute dürfte sein Name schon bei begründetem Verdacht ganz legal im Internet auftauchen.
Pingback: Plöner CDU kommt nicht zur Ruhe - Kieler Nachrichten | Plöner News -alles um die Kreisstadt
17. Februar 2009 um 23:47
Interessante und wichtige Information. Allerdings lenkt der allseits bereits bekannte „Nudelname“ Birkel hier massiv ab. Wie heißen denn die beiden Weingüter? – Sie dürfen doch „Ross und Reiter“ nennen. Also bitte …
Mit freundlichem Gruß
Christoph Landwehrs
18. Februar 2009 um 10:45
@Christoph Landwehrs
Die Birkel-Geschichte ist im Verbraucher-Schutz außerordentlich wichtig: sie hat auf Jahrzehnte die Politiker (und Beamten) davon abgehalten aktiv zu werden.
Die beiden Betriebe sind in der Information des Landratsamtes genannt. Hier: http://2big.at/vjx . Den Link hatte ich auch im Text.
Pingback: Berlin: Internet-Pranger für Gastronomen