Weinläden als Ziel von Gewalt – Vorbeugen ist besser

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Weinläden als Ziel von Vandalismus

Weinläden als Ziel von Vandalismus? foto:Photos8.com/flickr

Könnte es sein, dass Weinläden als Einkaufstätten einer privilegierten Schicht angesehen werden? Am Wochenende wurden zwei Läden von  Weinhandelsketten in Berlin Ziel von Gewalt. Freitagabend wurde die moderne Filiale eines führenden Fine-Wine Anbieters in Berlin-Mitte Opfer eines bewaffneten Raubüberfalles. Bereits am Donnerstag wurden in einem Vorort die Fensterscheiben eines neu eröffneten Ladens eines bundesweit vertretenen Weinhandelsunternehmens eingeschlagen.

Beide Läden liegen in exponierter Lage, sind gut einsichtbar, modern und elegant eingerichtet. Jedem ist klar, daß sich das Angebot dieser Läden nicht an Sozialhilfeempfänger richtet: teure Champagnerflaschen und hochpreisige Bordeaux lassen solvente Kunden mit entsprechendem Lifestyle vermuten.  Interessant ist, daß sich in dem Vorort des Berliner Ostens in den letzten Jahren ein Umbruch in der Bevölkerungsstruktur vollzieht. Ehemals verfallene Villen auf Seegrundstücken werden saniert,  Baulücken gefüllt und Häuserzeilen modernisiert. Die Mieten steigen. Jetzt kommen die entsprechenden Geschäfte mit hochwertigen Angeboten dazu. Vor vierzehn Tagen wurde ein neu eröffneter Bio-Supermarkt ebenfalls Opfer einer Vandalismus-Attacke. Das gibt zu denken.

Der Vorfall in Berlin Mitte entsprach dem klassischen Schema eines Raubüberfalles: mit 44 Prozent führen Lebensmittelgeschäfte die Liste der überfallenen Läden an, so eine Untersuchung der Berufsgenossenschaft. Mit Abstand folgen Tankstellen und Drogerien. Die Geschäfte liegen meist an belebten Straßen oder in der Innenstadt. Die Mehrzahl der Überfälle wird zwischen 18 und 20:30 Uhr verübt, also kurz vor Ladenschluß.  In über 70% der Fälle sind die Täter mit Pistolen bewaffnet und maskiert. In einem Viertel der Fälle wurde von den Beschäftigten stiller Alarm ausgelöst und ein Sicherheitsdienst oder die Polizei benachrichtigt. Erschreckend: in über der Hälfte der Fälle gab es in den Geschäften keine Anweisung für das Verhalten bei Raubüberfällen.

Die Untersuchung der Berufsgenosssenschaft liegt über 10 Jahre zurück und es ist zu hoffen, daß sich die Verhältnisse seither gebessert haben. Tipps und Checklisten (PDF download) sowie Trainings bietet die BGHW an.

Was  die meisten Arbeitgeber nicht wissen: ein Raubüberfall ist so makaber es klingt ein betrieblicher Unfall. Er muß der BG gemeldet werden. Eventuell notwendige psychologische Betreuung und Behandlung der Betroffenen zum Beispiel bei einer  posttraumatische Belastungsstörung übernimmt die Berufsgenossenschaft.

Im Vorfeld können sich Unternehmen von den BGs und auch der Kriminalpolizei beraten lassen , damit es aber gar nicht zu Vorfällen wie Vandalismus oder Überfällen kommt.

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